Allgemeine Produktinformationen

Gemäß der im „Produkthaftungsgesetz“ definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte (§ 4 Prod-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.

[ 1 ] PRODUKTINFORMATION UND BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG

Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im Allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden.

Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im Folgenden Objekte genannt, die üblicherweise nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere eine fachgerechte Montage:

a) Das Produkt muss an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.

b) Das Objekt muss an diesen Stellen über eine ausreichende Festigkeit verfügen.

c) Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.

d) Lenkrollen müssen so montiert werden, dass ihre Schwenkachsen senkrecht stehen.

e) Bockrollen müssen so montiert werden, dass ihre Radachsen zueinander fluchten.

f) An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.

Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden.

Bei Verwendung im Temperaturbereich unter + 5° C und über + 30° C sind die Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.

Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

  • Wohnbereich 
    z. B. Sitzmöbel, Wohnmöbel
  • Dienstleistungsbereich
    allg. Dienstleistungsbereich
    z. B. Einkaufswagen, Büromöbel
  • Krankenhausbereich
    z. B. Krankenbetten
  • Industrieller Bereich
    z. B. Transportgeräte für mittlere
    und schwere Tragfähigkeiten

Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftung besteht nur für Originalprodukte. Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen.

 

[ 2 ] FEHLGEBRAUCH

Ein Fehlgebrauch – das heißt die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Räder und Rollen – liegt beispielsweise vor, wenn:

a) die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen, als die max. Tragfähigkeit im Katalog aufweist.

b) der Einsatz auf z.B. unebenen Boden.

c) zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen.

d) ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird.

e) besonders aggressive Medien einwirken können.

f) unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen.

g) Fremdkörper in die Bandagen eindringen können.

h) die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit eingesetzt werden.

i) Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.

 

[ 3 ] PRODUKTLEISTUNG

Sofern die Produktleistungen nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen usw. konkret festgelegt sind, müssen die Anforderungen an unsere Räder und Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen DIN-, ISO- und EN-Normen.

 

[ 4 ] PRODUKTWARTUNG

Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig

  • durch Nachfetten von Lagerstellen
  • durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen gewartet werden.

Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandteile enthalten. Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten.

 

[ 5 ] INFORMATIONS- UND INSTRUKTIONSPFLICHTEN

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung:

  • für den Handel
    Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformation
  • für den Weiterverarbeiter
    Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformation
  • für den Benutzer
    Produkt- und Benutzerinformation

 

Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen:

  • ist der Handel gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0 – 5.0) und die Benutzerinformationen zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen.
  • sind die Verarbeiter gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0–5.01) und die Benutzerinformationen zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben.